Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
15. Mai 2026, 19:05 Uhr
Das Oberlandesgericht Hamm muss nun über die Sammelklage gegen Stromio entscheiden. (Symbolbild)
© Guido Kirchner/dpa
Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert. Eine Zustimmung zu den Vergleichsangeboten von Stromio sei nicht möglich gewesen, teilte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, mit. In der Folge werde das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 28. Mai 2026 eine Entscheidung verkünden. Diesen Termin hatte ein Gerichtssprecher bereits im April genannt, falls keine Einigung zustande kommen sollte.









