Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
18. Juni 2026, 17:31 Uhr
Sammelklage gegen den Stromdiscounter Stromio: Das OLG Hamm hat jetzt geurteilt, dass die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge unwirksam war. Betroffene können Schadenersatz verlangen. (Archivbild)
© Bernd Thissen/dpa
Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio hat das Oberlandesgericht Hamm der Verbraucherzentrale Hessen Recht gegeben. Die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 sei unwirksam gewesen, urteilte das Gericht. Betroffene könnten die Mehrkosten, die durch eine automatische Übernahme in die Ersatz- oder Grundversorgung entstanden seien, als Schadenersatz verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klage hatten sich bundesweit mehr als 4.600 Menschen angeschlossen.








