PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungMeinungsfreiheitDie Bilanz meiner Auseinandersetzungen mit der Bundesrepublik DeutschlandVon Joachim SteinhöfelStand: 20:39 UhrLesedauer: 5 MinutenWELT-Gastautor Joachim Nikolaus SteinhöfelQuelle: Markus HibbelerJoachim Nikolaus Steinhöfel erhebt schwere Vorwürfe gegen den deutschen Staat – und sieht „klassische Reflexe eines autoritären Geistes“. Hier berichtet der Rechtsanwalt von seinen eigenen Konflikten mit Regierungsbehörden.Als „Die digitale Bevormundung“ im Frühjahr 2024 erschien, war der Gegner noch klar zu benennen: private Plattformen, die sich als neutrale Infrastruktur verkauften, in Wahrheit aber als intransparente Richter über freie Rede auftraten. Ich habe gegen sie geklagt, hundertfach, und gewonnen. Doch während ich diesen Kampf führte, bereitete sich ein gefährlicherer Gegner vor. Dieser Gegner trägt keinen Konzernausweis. Er trägt einen Dienstausweis.Der Staat hat aus den Konflikten der letzten Jahre gelernt – nicht die Lektion der Freiheit, sondern die Lektionen von Technik und Umgehung. Wer offene Zensur nicht durchhält, organisiert sie indirekt. Wer Verbote nicht rechtfertigen kann, baut Vorfeldstrukturen. Wer nicht selbst löschen darf, lässt löschen. Das ist die Mechanik, die ich in meinem neuen Buch „Tulsa-King-Doktrin“ nenne – benannt nach einer Szene aus der US-Serie „Tulsa-King“ mit Sylvester Stallone, in der ein FBI-Agent einem Kriminellen erklärt: „Wie Sie sich vorstellen können, gibt es gewisse Dinge, die wir als Strafverfolgungsbehörde nicht tun dürfen. Aber Sie? Sie hätten damit kein Problem, diese Dinge für uns zu erledigen.“ Genau so läuft es bei uns: Der Staat finanziert die Zensur, die ihm die Verfassung verbieverbietet, ein Netzwerk aus Vereinen, Stiftungen und Meldestellen. Er ist nicht der Zensor. Er ist der Auftraggeber.Das Prinzip zeigt sich auf allen Ebenen. Bundesministerien haben in den vergangenen Jahren Hunderte Millionen Euro in sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen gepumpt, deren einzige Funktion die Bekämpfung politisch unerwünschter Meinungen ist. Das „N“ bei Nichtregierungsorganisationen ist oft nur noch reine Ironie, weil diese NGOs Mündel des Staates und dessen Erfüllungsgehilfen sind. Das Bundesfamilienministerium finanziert ein „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“, das ohne staatliche Zuwendungen nicht existieren könnte. Dann beauftragt dasselbe Ministerium dieses Netzwerk mit einer Studie darüber, wie gefährlich Hass im Netz sei – und wie dringend man dagegen vorgehen müsse. Das feierlich präsentierte Ergebnis: Die Regierung müsse die Vereine mit weiteren Millionen versorgen. Wer würde nicht gerne Steuergeld für eine Untersuchung erhalten, die zu dem Ergebnis kommt, dass man noch mehr Steuergeld erhalten muss? Die Behörde zahlt die Prüfer, die Prüfer bestätigen den Bedarf, der Bedarf rechtfertigt die Zahlung, die Zahlung sichert den nächsten Auftrag. Im Strafrecht nennt man das Bandenbildung. In der deutschen Förderpolitik nennt man es Zivilgesellschaft.Lesen Sie auchDaneben steht die Strafverfolgung als Disziplinierungsmittel. Robert Habeck erklärte öffentlich, politische Polemik sei demokratiegefährdend – und stellte in seiner Amtszeit fast 1000 Strafanzeigen gegen Bürger, die ihn im Netz kritisiert hatten. Das Landeskriminalamt Hamburg fragte schriftlich bei Annalena Baerbock an, ob sie Strafantrag gegen mich stellen wolle, nachdem ein anonymer Denunziant bei der Online-Wache einen rechtlich zulässigen Tweet über „die hässliche, semi-totalitäre Fratze der Grünen" gemeldet hatte. Dieser Service – die freundliche Einladung zur Strafverfolgung – ist Politikern vorbehalten. Den normalen Bürger fragt niemand.Auch mein eigener Fall mit dem Bundesamt für Justiz illustriert, wohin dieser Reflex führt. Ein Gericht hatte mir nach Weigerung durch die Behörde – unanfechtbar – Akteneinsicht zugesprochen. Das Bundesamt für Justiz weigerte sich, der Gerichtsentscheidung zu folgen. Als ich das öffentlich kritisierte, beschwerte sich die Behörde bei der Rechtsanwaltskammer, unterstellte mir Straftaten und forderte berufsrechtliche Sanktionen. Der Staat versuchte also, einen Anwalt über seine Standesvertretung zu disziplinieren, weil dieser ihn für rechtsstaatswidriges Verhalten kritisiert hatte. Es ist der klassische Reflex eines autoritären Geistes, die Faeser-Doktrin: Wer die Macht kritisiert, muss es mit der Macht zu tun bekommen. Die Anwaltskammer wies die Beschwerde ab. Die Bilanz meiner Auseinandersetzungen mit der Bundesrepublik im Jahr 2024: sechzehn zu null.Es geht nicht um das Urteil, sondern um den ProzessIch erzähle das nicht, weil ich der Protagonist bin. Ich erzähle es, weil ich, anders als viele eingeschüchterte Bürger, die Ressourcen habe, mich zu wehren. Der Rentner aus Unterfranken, dessen Wohnung um 6:15 Uhr morgens gestürmt wird, weil er das berühmte „Schwachkopf“-Meme geteilt hat. Der Unternehmer vom Tegernsee, der Plakate gegen die Grünen an sein eigenes Gebäude hängte, woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beantragte – und erhielt. Der Bürger, der Post vom LKA bekommt und nicht weiß, ob er schweigen oder sprechen soll. Was keiner von ihnen zurückbekommt, ist die Zeit, die Energie, das Geld und das Vertrauen in Institutionen, das die Verfahren verbraucht haben. Die Erschöpfung des Widerspruchs ist die eigentliche Funktion dieses Systems. Nicht das Urteil, sondern der Prozess.Lesen Sie auchDie autoritäre Versuchung besteht nicht darin, Grundrechte abzuschaffen. Das traut sich in Deutschland niemand. Sie besteht darin, Kritik nicht als normal, sondern als Störung zu kategorisieren. „Demokratieschutz“ wird als Etikett verwendet, um Bürger zu disziplinieren, die es wagen, sich zu dieser Störung zu erdreisten. Lisa Paus erklärte, die „Feinde der Demokratie“ wüssten „ganz genau“, was im Netz noch unter Meinungsfreiheit falle. In ihrer Welt ist die Kenntnis der eigenen Rechte kein Zeichen von Gesetzestreue. Es ist ein Zeichen einer Gerissenheit, gegen die eingeschritten werden muss. Der rechtskundige Bürger als Sicherheitsrisiko für den Staat.Die politische Debatte findet in einer Atmosphäre statt, in der das Benennen von Problemen leichter zum Vorwurf der Volksverhetzung führt als zu einem sachlichen Meinungsaustausch. Und die institutionellen Reaktionen auf Kritik – Hausdurchsuchungen wegen Tweets, Strafanzeigen wegen politischer Äußerungen, der Apparat aus Aktionstagen und Löschanordnungen – zeigen, dass der Staat seine Regulierungsenergie nicht auf die Lösung von Problemen richtet, sondern auf die Unterdrückung ihrer Benennung.Wohin dieser Weg führt, wenn er nicht verlassen wird, zeigt die Geschichte. Es ist kein Weg in die Barbarei, jedenfalls nicht unmittelbar. Es ist der Weg in die stille Bedeutungslosigkeit: ein Land, das reich genug ist, seinen Niedergang komfortabel zu administrieren, und nicht mehr stark genug, ihn aufzuhalten.Joachim Steinhöfel ist Rechtsanwalt. Sein neues Buch „Der Staat gegen Steinhöfel“ erscheint am 19. Mai 2026 im Deutschen Wirtschaftsbuch Verlag. *Dieser Text enthält Affiliate-Links. Das bedeutet: Sollten SIE mit einem Stern gekennzeichnete Links einen Kauf abschließen, erhält WELT eine kleine Provision. Die Berichterstattung beeinflusst das nicht. 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Meinungsfreiheit: Die Bilanz meiner Auseinandersetzungen mit der Bundesrepublik Deutschland - WELT
Joachim Nikolaus Steinhöfel erhebt schwere Vorwürfe gegen den deutschen Staat – und sieht „klassische Reflexe eines autoritären Geistes“. Hier berichtet der Rechtsanwalt von seinen eigenen Konflikten mit Regierungsbehörden.






