PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungMeinungsfreiheitDie Fakten bestimmt nicht der StaatVon Fatina KeilaniRedakteurin im Ressort MeinungsfreiheitVeröffentlicht am 05.01.2026Lesedauer: 5 MinutenWELT-Autorin Fatina KeilaniQuelle: Stefan Beetz/WELT/Claudia WeidnerWahrheit setzt sich selten geräuschlos durch. Deshalb schützt das Grundgesetz nicht nur gesicherte Erkenntnisse, sondern auch umstrittene Tatsachenbehauptungen. Wer den Schutzbereich verengt, bekämpft nicht Lügen, sondern den offenen Streit, aus dem Wahrheit erst entstehen kann.Als Galileo Galilei 1632 öffentlich und beharrlich seine Ansicht vertrat, dass sich die Erde um die Sonne bewege, hatte er Kirche und Öffentlichkeit gegen sich. Die Kirche lehnte dieses Weltbild des Heliozentrismus ab. Galilei wurde wegen Ketzerei verurteilt, bekam lebenslangen Hausarrest und durfte nicht mehr publizieren. Dabei hatte er die Wahrheit gesagt. Erst 1992 wurde Galilei von der katholischen Kirche rehabilitiert.Das ist in der Menschheitsgeschichte kein Einzelfall. Die Wahrheit wird nicht als Wahrheit bestraft, sondern als Bedrohung bestehender Ordnungen, als Gefahr. In den Begriffen unserer Zeit hat Galileo eine These verbreitet, die im Weltbild der Kirche als gefährliche „Desinformation“ galt. Dieser Begriff steht heute im Zentrum des Kampfs um die Frage, was Wahrheit und was Unwahrheit ist. Staatliche Meldestellen, neue Aufsichtsbefugnisse, europäische Regulierungsmaßnahmen wie der Digital Services Act und politische Forderungen nach konsequenterem Durchgreifen prägen den Diskurs. Zunehmend entsteht dabei der Eindruck, der Staat wolle nicht mehr Grundrechte schützen, sondern Wahrheitsansprüche durchsetzen. Das ist in der freiheitlichen Demokratie jedoch nicht vorgesehen und schadet ihr. Fast jeder Unsinn ist erlaubtZum Wesen der deutschen Nachkriegsordnung mit einer der liberalsten Verfassungen der Welt gehört die Garantie der Meinungsfreiheit, und diese umfasst auch fragwürdige Tatsachenbehauptungen. Die Meinungsfreiheit schützt also selbstverständlich auch das, was andere als „gefährlichen Unsinn“ ansehen – eine Kategorie, die sich ohnehin je nach politischer, gesellschaftlicher, medialer und wissenschaftlicher Lage verändert.Nur unter einer Bedingung darf sich der Staat überhaupt einschalten und nach dem Wahrheitsgehalt einer Aussage fragen – nämlich dann, wenn ein legitimer Eingriffsgrund vorliegt und die Rechte Dritter verletzt werden, etwa bei Ehrschutz, Betrug oder Persönlichkeitsrechtsverletzung. Erst dann greift eine verfassungsrechtliche Abwägung, nach der Meinungen, Deutungen und Interpretationen geschützt bleiben und nur bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht geschützt sind. Man muss heute wieder an diesen Grundsatz freiheitlich-demokratischer Rechtsprechung erinnern: Wenn keine Rechtsgüter verletzt werden, darf der Staat nicht eingreifen und sich auch kein Urteil über die Zulässigkeit von Aussagen seiner Bürger anmaßen. Dann ist im Rahmen der Meinungsfreiheit alles erlaubt, auch offenkundiger Nonsens. Lesen Sie auchSo hat es das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Es unterscheidet zwischen Meinungen (Werturteilen) und Tatsachenbehauptungen. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich, Meinungen nicht. Ein Großteil öffentlicher Kommunikation bewegt sich in einem Zwischenraum zwischen Meinung und Tatsache: Wertungen mit Tatsachenkern, Prognosen, Hypothesen, Deutungen, auch polemische Zuspitzungen. Das alles gehört zum offenen Prozess demokratischer Meinungsbildung und ist von der Meinungsfreiheit geschützt.Wer nur wahr sprechen darf, darf nicht sprechenDer Grund ist so schlicht wie überzeugend: Eine Demokratie kann sonst nicht funktionieren. Wer nur das sagen darf, was bereits feststeht, darf am Ende nichts Wesentliches mehr sagen – und vor allem darf er nichts in Frage stellen, was andere für wahr erklärt haben. Der juristische Maßstab „erweislich unwahr“ ist deshalb bewusst streng. Er meint nicht unplausibel, unpopulär, unsinnig, sondern objektiv falsch, widerlegt, nicht mehr vertretbar. Solche Fälle sind – außerhalb gezielter und absichtlicher Desinformation – erstaunlich rar. In den großen Debattenthemen der letzten Jahre – Corona, Migration, Klima – stehen sich sehr unterschiedliche, ja oft diametral gegensätzliche Interpretationen der Wirklichkeit gegenüber, die sich in Demokratien zum Glück nicht staatlich entscheiden lassen. Genau das hat die Politik, vorangetrieben durch staatlich ermächtigte NGOs aus dem grünen Milieu, aber immer unverhohlener versucht – und bestimmte Ansichten, die oft den Regierungsnarrativen widersprachen, als Desinformation disqualifiziert. Eingetreten ist dadurch der Effekt, dass Menschen sich nicht mehr trauen, frei zu sprechen, aus Furcht vor Nachteilen und vielleicht sogar Hausdurchsuchungen oder Gerichtsurteilen.Das hat das Vertrauen in die Demokratie beschädigt. Gerade die Corona-Pandemie ist ein lehrreiches Beispiel dafür, wie schwierig es war (und ist), zwischen gesichertem Wissen, plausiblen Hypothesen und „unzulässigen“ Aussagen zu unterscheiden. In der frühen Phase galten bestimmte Positionen als unzulässig oder verantwortungslos, obwohl sie wissenschaftlich diskutabel waren: etwa die Möglichkeit eines Laborursprungs des Virus, der begrenzte Schutz durch Impfungen gegen Ansteckung oder die langfristigen Folgen von Schulschließungen. Später wurden diese Punkte differenzierter bewertet, teils bestätigt, teils neu eingeordnet.Lesen Sie auchEntscheidend ist nicht, wer „recht hatte“, sondern was der Vorgang offenlegt: Unwillkommene, aber plausible Tatsachenannahmen wurden nicht diskutiert und widerlegt, sondern zeitweise aus dem akzeptierten Meinungskorridor gedrängt – gerade in den sozialen Medien, die teilweise eng mit staatlichen Stellen zusammenarbeiteten. Sanktioniert wurde nicht erwiesene Unwahrheit, sondern Abweichung vom jeweils dominanten Deutungsrahmen.Einigkeit über Tatsachen herzustellen, bevor man ein Thema diskutiert, ist wünschenswert, aber oft kaum möglich. Etwa bei der Frage, ob in Gaza, wie zuletzt immer wieder behauptet wurde, ein „Genozid“ stattfindet. Ein Lager bestreitet solch eine historische Diagnose mit plausiblen Gründen, ein anderes Lager klagt sogar Menschen, die sich weigern, die Kategorie zu verwenden, als „Genozid-Leugner“ an. Schon die zugrunde liegenden Tatsachen – Opferzahlen, Zerstörung, humanitäre Lage – sind unvollständig und politisch aufgeladen. Doch der eigentliche Dissens entzündet sich an der rechtlichen Qualifikation. „Genozid“ ist ein Tatbestand mit hohen Beweisanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Vernichtungsabsicht. Dass selbst internationale Institutionen hier zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen, zeigt: Der Streit ist kein Streit über Tatsachen, sondern über Deutung, Maßstab und Beweislast. Und selbst, wenn Gerichte die Frage juristisch klären können, ergibt sich daraus noch kein Verbot, die Gegenposition in der öffentlichen Debatte oder im privaten Streit zu vertreten. Man muss sie mit Argumenten austragen, wenn man die Deutungshoheit nicht dem Staat übertragen will.Beispiele wie diese erklären, warum das Grundgesetz den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nicht verengt. Der Staat ist nicht berufen, im offenen politischen Diskurs darüber zu entscheiden, welche Meinungen oder Deutungen „richtig“ sind. Er besitzt auch nicht die „Vernunfthoheit“, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte.Wer heute vor „unwahren Tatsachenbehauptungen“ warnt, meint häufig bloß unerwünschte Abweichung. Wirklich verbotene falsche Tatsachen sind selten, unbequeme Ansichten sind es (zum Glück) nicht. Mitunter werden unwillkommene oder kühne Behauptungen sogar später zu Tatsachen. So wie bei Galileo. Er wurde verfolgt, weil er eine zutreffende kosmologische These gegen eine bestehende Autoritätsordnung vertrat. Und genau, um solche Abweichungen zu ermöglichen, wurde viel später das Recht auf Meinungsfreiheit geschaffen.