Quelle: dpa Berlin/Brandenburg

13. Mai 2026, 16:35 Uhr

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Standorten für Betriebsratswahlen (Illustration).

© Martin Schutt/​dpa

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann auch ein selbstständiger Betriebsteil eines Unternehmens mit Sitz im Ausland einen Betriebsrat wählen. Verhandelt wurde in Erfurt ein Streitfall bei der Fluggesellschaft Malta Air, einer Tochter von Ryanair. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter. (Az.: 7 ABR 7/25)