Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
14. Mai 2026, 10:49 Uhr
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Standorten für Betriebsratswahlen. (Illustration)
© Martin Schutt/dpa
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann auch ein selbstständiger Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland einen Betriebsrat wählen. Verhandelt wurde in Erfurt ein Streitfall bei der Fluggesellschaft Malta Air, einer Tochter von Ryanair. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter (7 ABR 7/25).







