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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine per Standardklausel geregelte Freistellung unwirksam ist. Arbeitgeber müssen im Zweifel nachbessern.
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine per Standardklausel geregelte Freistellung unwirksam ist. Arbeitgeber müssen im Zweifel nachbessern.

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