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Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf EU-Recht.
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Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf EU-Recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eigenständigkeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern gestärkt. Aber das Bundesarbeitsgericht…

Die EU darf nicht vorgeben, nach welchen Kriterien Staaten angemessene Mindestlöhne festsetzen, urteilt der Europäische…

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über Klagen auf gleiche Bezahlung. Eine Abteilungsleiterin streitet mit Daimler. Die EU…

Bei der Festsetzung des Mindestlohns hatte man auf die EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen gebaut. Doch Teile davon sind…

Die Urlaubsverrechnung im Fall einer Kündigung oder Entlassung ist kompliziert. Ein neues Urteil versucht, Licht ins Dunkel zu…

Ein Unternehmen bietet der Belegschaft neue Arbeitsverträge inklusive Gehaltserhöhung an. Wer nicht unterschreibt, geht leer aus.…