Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf EU-Recht.

Die EU darf nicht vorgeben, nach welchen Kriterien Staaten angemessene Mindestlöhne festsetzen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Für die Höhe des Mindestlohns in Deutschland…

Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie gilt nicht im Streit über die Bezahlung befristet Beschäftigter. Das Bundesarbeitsgericht verweist auf…