PfadnavigationHomeGeschichteMerz und NS-VergangenheitEine „Geschichte von Verstrickung und gleichzeitig Aufarbeitung“Veröffentlicht am 15.10.2025Lesedauer: 7 MinutenBundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober 2025 in der Talkshow „Caren Miosga“Quelle: Thomas Ernst/NDR/ARD/dpaWegen eines angeblichen „Nazi-Opas“ hatten linke Medien Kanzler Friedrich Merz angegriffen. Bei Caren Miosga äußerte er sich auf Nachfrage zu seiner Familiengeschichte. Recherchen im Archivmaterial zeigen, wer richtig liegt.Offen gezeigte Emotionen sind die Deutschen von ihren Bundeskanzlern eher nicht gewohnt. Da werden weggedrängte Tränen bei einer Rede in einer einst geschändeten, nun originalgetreu restaurierten Synagoge bereits zum Politikum – auch wenn sie angesichts der düsteren Vergangenheit eher normal sein sollten als außergewöhnlich. Also erklärte Friedrich Merz bei „Caren Miosga“ die Gefühle, die ihn bei der Wiedereröffnung der Synagoge in der Münchner Reichenbachstraße sichtbar bewegt hatten. Er erinnerte daran, dass er der erste Kanzler seit 1998 ist, der eigene Kinder hat. Und er kam auf seine persönlichen Bezüge zur NS-Zeit zu sprechen. Die linke „Tageszeitung“ hatte anlässlich von Merz’ Wahl zum Regierungschef im Mai zugespitzt interpretierte Recherchen zu seinem „Nazi-Opa“ Josef Paul Sauvigny (1875-1967) veröffentlicht – und verlangt, Merz könne nicht „dazu länger schweigen“. Um historische Tatsachen ging es erkennbar nicht, vielmehr um Instrumentalisierung, wie der Artikel vermutlich unfreiwillig offenbarte: „Auf Dauer dürfte Merz als deutscher Bundeskanzler nicht daran festhalten können, dass er seinen Umgang mit der NS-Vergangenheit seines Großvaters zum Tabuthema erklärt.“Den Talkshow-Auftritt bei Miosga nutzte der Kanzler nun, solche Vorwürfe (der bekannt unseriöse „Jugendkanal“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „Funk“ hatte Ähnliches schon 2022 behauptet) einzuordnen. Aber auch, um eine bisher unterbelichtete Facette seiner eigenen Familiengeschichte zu schildern, die – so beschrieb Merz es – auch eine „Geschichte von Verstrickung und gleichzeitig Wiedergutmachung, Aufarbeitung“ gewesen sei.Da ist zunächst der Großvater mütterlicherseits, den ihm die „Tageszeitung“ als „Nazi-Opa“ vorgeworfen hatte. Mit ihm habe er nie über die NS-Zeit gesprochen, erklärte Merz –tatsächlich er war gerade elf Jahre alt, als der ehemalige Zentrumspolitiker starb. Wie stellt sich nun diese Verstrickung dar, wenn man sie historisch seriös betrachtet? Sauvigny war nach der zeitweiligen Aufhebung der Aufnahmesperre zum 1. Mai 1937 der Hitler-Bewegung beigetreten; seine Mitgliedsnummer lautete 4.528.218. Wann er die Aufnahme beantragt hatte, ist gegenwärtig nicht zu klären, denn sein Aufnahmeantrag, der in aller Regel datiert war, ist offenbar nicht erhalten; tatsächlich gibt es nur etwa 600.000 der insgesamt rund zehn Millionen Aufnahmeanträge, die ausgefüllt wurden. Lesen Sie auchDaher kann man nicht sagen, ob Josef Paul Sauvigny schon bald nach der Machtübernahme Hitlers der NSDAP beitreten wollte oder „erst“ 1936. Jedenfalls war weder ein „Alter Kämpfer“, also Mitglied schon vor September 1930, noch ein Nazi während des Aufstiegs der Partei zur Macht 1930 bis Anfang 1933. Und auch kein „Märzgefallener“, wie man die Opportunisten nannte, die nach Hitlers Ernennung zum Kanzler schnellstmöglich beitraten. Das Zentrum löste sich selbst am 5. Juli 1933 auf; wie viele andere Kommunalpolitiker der katholischen Partei blieb Sauvigny zunächst auf seinem Posten. Lesen Sie auchMitte 1937 wurde er im Alter von knapp 62 Jahren vorzeitig pensioniert; die Nachfolge trat ein ehemaliger Berufsunteroffizier der Reichswehr namens Robert Groß (1902-1967) an, der am 1. Dezember 1931 der NSDAP beigetreten war. Er soll im Novemberpogrom 1938 einer jüdischen Familie deren Haus abgepresst haben, in dem er seit 1939 wohnte. Nach 1945 wurden Groß trotz Beschwerde die Versorgungsbezüge als ehemaliger Bürgermeister aberkannt. Die Gegenüberstellung dieser beiden Bürgermeister zeigt, dass Sauvignys Bezeichnung als „Nazi-Opa“ mindestens fragwürdig ist.Lesen Sie auchDen anderen Familienstrang hatten „Funk“ und „Tageszeitung“ ausgelassen – ob bewusst, ist nicht zu klären. Jedenfalls führte Merz‘ Vater Joachim (Jahrgang 1924, also im Zweiten Weltkrieg Soldat) als Richter 1971/72 die beiden letzten Prozesse gegen NS-Verbrecher, die im Landgerichtsbezirk Arnsberg stattfanden; er saß nach Angaben des Kanzlers den jeweiligen Schwurgerichtskammern sogar vor. Zwar lässt sich das anhand der Edition der NS-Urteile in der Bundesrepublik nicht bestätigen, denn dort sind die Namen der beteiligten Richter nicht genannt; aber es gibt keinen Grund, an der Angabe zu zweifeln.„Ich habe diese Urteile gelesen von meinem Vater, die er damals geschrieben hat“, sagte Merz zu Caren Miosga und fügte hinzu: „Das war mit eine Entscheidung (gemeint: mit ein Grund für die Entscheidung, die Red.) für mich, Jurist zu werden, weil mich das auch von der juristischen Seite her sehr interessierte.“ Die Moderatorin fragte dann weiter nach dem Umgang mit der Vergangenheit in seiner Familie.Jedoch verdienen es die beiden Urteile, sie genauer zu betrachten. Das erste, Aktenzeichen: 6 Ks 3/70, richtete sich gegen einen ehemaligen Polizisten namens Franz Ernst Walter Paulikat. Ihm wurde vor allem der Mord an einer jungen jüdischen Frau in dem kleinen Getto Striegnau in Niederschlesien (heute Strzegom) vorgeworfen. Das Urteil des Landgerichts schilderte die vorangegangenen Massenmorde und Deportationen im benachbarten Getto Mielau, die keinen bestimmten Tätern zuzuordnen waren, kursorisch, um dann zu dem einen Mord im Sommer oder Herbst 1942 zu kommen.Detailliert wog die Schwurgerichtskammer die belastenden Ausgaben von Zeugen und Überlebenden ab, betrachtete demgegenüber die Aussagen des Angeklagten, und kam zu einem klaren Schluss: „Der Angeklagte hat einen geringfügigen, menschlich verständlichen Disziplinverstoß, der auf einfache Weise hätte beigelegt werden können, zum Anlass genommen, eine junge Jüdin zu töten. Sogar seine eigenen Kameraden haben das krasse Missverhältnis zwischen Anlass und Erfolg gespürt; denn nur so ist der Ruf zu verstehen:,Mensch Paulikat, bist du verrückt geworden!‘ Der Angeklagte war aber nicht ,verrückt‘ oder kopflos. Nach den Erfahrungen aus dem Getto von Mielau hat er vielmehr gewusst, dass er damals kein Risiko eingegangen ist.“Lesen Sie auchDas Strafmaß des Arnsberger Gerichts nach 15 Verhandlungstagen im Frühjahr 1971 lautete lebenslange Haft für den Angeklagten; dieser Schuldspruch hatte auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand und wurde rechtskräftig. Ein Erfolg der Richter zu einer Zeit, als immer noch Urteile gegen NS-Täter aus fadenscheinigen Gründen zurückverwiesen oder Verfahren ganz eingestellt wurden.Noch interessanter als Beispiel für den rechtsstaatlichen Umgang mit Verbrechen einer vorangegangenen Diktatur ist das zweite Urteil des Landgerichts Arnsberg aus den frühen 1970er-Jahren, Aktenzeichen: 6 Ks 4/70, gegen gleich sieben Angeklagte. Es ging um den Vollzug des Holocaust im deutsch besetzten Polen, konkret im Kreis Jaslo. Die jüdische Bevölkerung wurde hier wie in anderen Kreisen von deutschen Polizeikräften oft unter unmittelbarem Zwang in Güterzüge verladen, die zu Vernichtungslagern der „Aktion Reinhard“ fuhren – die Überlebenschance der Deportierten lag bei wenigen Promille. Angeklagt in Arnsberg waren ab 1971 sieben Angehörige einer Grenzpolizeieinheit, die in Jaslo stationiert waren. Das Verfahren dauerte vom 7. September 1971 bis zur Urteilsverkündung am 5. Dezember 1972. Allein die eng gesetzte Edition umfasst 101 Seiten; das Originalurteil dürfte deutlich mehr als 200 Blatt in Schreibmaschinenschrift umfassen.Detailliert stellte das Landgericht anhand von Akten und Zeugenaussagen die Abläufe der Deportation und weitere antisemitische Straftaten dar. Den Richtern war offensichtlich klar, dass die Angeklagten bewusst und wissentlich Teil einer Massenmord-Maschinerie waren. Doch anders als im Fall Paulikat gab es keine direkten Hinweise auf eigenhändig ausgeführte Mordaktionen. Trotzdem verurteilte die Schwurgerichtskammer fünf der Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord zu Strafen zwischen zwei und fünfeinhalb Jahren; die beiden letzten Angeklagten wurden freigesprochen. Auch dieses Urteil wurde rechtskräftig – die Richter hatten also juristisch saubere Arbeit geleistet.Überprüft man also seriös, was über die Vorfahren der Familie Merz in der NS-Zeit bekannt ist, so kann man dem Kanzler nicht widersprechen: Es handelt sich um eine „Geschichte von Verstrickung und gleichzeitig Wiedergutmachung, Aufarbeitung“. Es ist glaubhaft, dass der damalige Oberschüler Friedrich Merz Anfang der !970er-Jahre einiges mitbekommen hat von der Ernsthaftigkeit, mit der jüngere westdeutsche Richter sich mühten, die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 zu ahnden. Aus vielerlei Gründen ist das nicht befriedigend gelungen – aber niemals in der Geschichte hat ein anderes Land ähnlich ernsthaft und mit ähnlich langem Atem versucht, auf rechtsstaatlichem Wege Staatsverbrechen aufzuarbeiten.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen neben dem Terrorismus und der SED-Diktatur der Nationalsozialismus und dessen juristische Aufarbeitung.