Der Name klingt nach süßem Nichtstun, Genießen und Entspannen, doch bei einem Gast der Münchner Table-Dance-Bar „Dolce Vita“ war der Wohlfühlfaktor zumindest am nächsten Tag verflogen: Er erwachte wohl mit einem mordsmäßigen Kater – und einem Loch in seinem Portemonnaie. Denn bei einem Junggesellenabschied in besagter Bar sollen ihm 5354 Euro für diverse Dienstleistungen abgebucht worden sein, „missbräuchlich“, wie er meinte. Die 20. Zivilkammer am Landgericht München jedoch rückte seinen Kopf –und die verschiedenen Auslagen – formal ganz anders zurecht.
Es war eine Gruppe von Herren, die am Abend des 13. April vergangenen Jahres mit dem Bräutigam in der Table-Dance-Bar aufschlug. Der Kläger erklärte vor Gericht, er habe vielleicht „ein oder mehrere Biere“ getrunken und einen Striptease für 300 Euro spendiert. Aus seiner Kreditkartenabrechnung ging dann aber hervor, dass er zwischen 20.25 Uhr und nach Mitternacht 18 Bezahlungen getätigt hatte, die von seinem Konto abgebucht wurden. Da sein Portemonnaie mit seiner Kreditkarte fast durchgängig auf dem Tisch gelegen sei, vermutete er, dass die Karte genommen und „missbräuchlich“ benutzt worden sein müsse.
So war es an der 20. Zivilkammer, den Abend in der Striptease-Bar so gut wie möglich zu rekonstruieren. Der Kläger erinnerte sich, dass er sich nach dem Striptease mit einigen Damen in ein Separee zurückzog. Aber dort, so behauptete er laut dem Urteil der Kammer, habe er mitnichten den Damen Getränke im Wert von gut 5000 Euro spendiert. Ansonsten allerdings führte er einen „Filmriss“ ins Feld. Weiterhin ist bekannt, dass seine Begleiter den Herrn in das gebuchte Hotel verbrachten, wo er im Laufe des folgenden Vormittags wieder erwachte.






