Während auf der Theresienwiese gerade die Zelte für den nächsten großen Rausch aufgebaut werden, ist die Justiz noch damit beschäftigt, die Wiesn-Delikte aus dem Jahr 2024 abzuarbeiten: Vor Gericht sitzt Gerald H., beteuert seine Unschuld – am Ende verurteilt ihn das Gericht zu 3000 Euro Geldstrafe wegen sexueller Belästigung.
München: Wiesnbesucher muss für Griff an den Po 3000 Euro zahlen
Der 54-Jährige hatte einer jungen Frau im Schützen-Festzelt ans Gesäß gegriffen. Er versichert seine Unschuld, doch das Gericht glaubt den Aussagen der Frau.






