Stellen Sie sich vor, eine große Einzelhandelskette muss künftig nicht nur jeder Mitarbeiterin in der Filiale offenlegen, wie viel sie im Vergleich zum Durchschnitt und zu ihren männlichen Kollegen verdient. Sie muss auch erklären, wie ihr Gehalt im Verhältnis zu dem von Angestellten in der Marketing- oder IT-Abteilung ausfällt. Diese Berufe haben doch gar nichts miteinander zu tun, meint man. Aber nur weil sich die Tätigkeiten an sich nicht ähneln, kann die geleistete Arbeit doch gleichwertig sein – und die Filialmitarbeiterin müsste entsprechend genauso vergütet werden wie ihr Kollege in der IT. Das ist ein fiktives Beispiel und doch eine Situation, die für Unternehmen bald Realität werden könnte. Denn ab Juni 2026 soll die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auch in Deutschland gültig sein.
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