Der Kampf gegen den Klimawandel wird längst vor den Gerichtshöfen dieser Welt geführt, auch deshalb, weil Recht eben dazu da ist, den Schwachen Schutz zu bieten vor der Übermacht der Starken. An diesem Mittwoch hat Vanuatu, ein winziger Inselstaat im Südpazifik, einen bemerkenswerten Erfolg vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erzielt. In einem Rechtsgutachten formulierte das Weltgericht in den Niederlanden einen Pflichtenkatalog für die Staatengemeinschaft – einen juristischen Auftrag, den Klimawandel endlich aufzuhalten, wenn man so will. Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Paris-Abkommen sei völkerrechtlich verbindlich, befand der IGH. Und die Mittel, um es einzuhalten, stünden keineswegs im Belieben der Staaten, sondern müssten tauglich sein, das Ziel zu erreichen.Angestoßen wurde das Verfahren durch eine Gruppe namens „Pacific Islands Students Fighting Climate Change“, deren Anliegen vom Inselstaat Vanuatu an die UN herangetragen wurde. Die UN-Generalversammlung beantragte im März 2023 eine „Advisory Opinion“ – kein vollstreckbares Urteil also, sondern ein Rechtsgutachten zu zwei Fragen: Welche völkerrechtlichen Pflichten haben die Staaten, um das Klima vor Treibhausgasen zu schützen? Und welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus den Schäden, die der Klimawandel verursacht – bei Individuen, aber auch bei kleinen Inselstaaten? Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Gerichtshof in Den Haag eine mehrtägige Anhörung abgehalten, an der rund 90 Staaten teilnahmen.Niemand kann das Problem im Alleingang lösenDas Resultat dieses Prozesses ist nun ein ausführliches Gutachten, das sich vor allem auf das Pariser Abkommen, die UN-Klimarahmenkonvention sowie das Kyoto-Protokoll stützt, also die weltweit maßgeblichen Vertragswerke zum Klimaschutz. Der IGH hatte die Aufgabe, deren Aussagen zu bündeln und auf juristische Konsequenzen abzuklopfen.Er hat das Verfahren in Gang gebracht: Vishal Prasad (2. von rechts), Direktor der Organisation Pacific Islands Students Fighting Climate Change (PISFCC), am Mittwoch vor dem Gerichtshof in Den Haag. JOHN THYS/AFPDas Ergebnis lautet: All diese Vertragswerke enthalten harte rechtliche Pflichten für die Staaten. Aus der Rahmenkonvention folgt eine „rechtlich bindende“ Sorgfaltspflicht aller Industrieländer, ihre Emissionen zu reduzieren – das gilt auch für die USA. Wie viel der einzelne Staat dazu beiträgt, bestimmt sich nach wissenschaftlichen Standards und nicht nach eigenem Gutdünken. Nationale Umsetzung eines Pfads in Richtung 1,5-Grad-Grenze ist Pflicht für alle, die dem Paris-Abkommen beigetreten sind. Und es gibt eine Pflicht zur Zusammenarbeit, einfach deshalb, weil niemand das Problem im Alleingang lösen kann.Der Gerichtshof geht sogar noch einen Schritt weiter. Er begründet die Pflichten zum Klimaschutz auch mit dem sogenannten Völkergewohnheitsrecht, also den ungeschriebenen Regeln der Staatengemeinschaft. Klimaschutz sei damit eine Sorgfaltspflicht, kommentiert Roda Verheyen, Anwältin für Klimaschutzrecht, die das Verfahren beobachtet hat. „Ein Rückzug aus dem Vertrag nützt also nichts.“„Heute haben die kleinsten Staaten der Welt Geschichte geschrieben“Und all dies soll nicht nur auf dem Papier stehen. Wenn ein Staat seine Pflichten verletzt hat, kann er nach den Regeln der Staatenverantwortlichkeit verklagt werden. „Damit steht Schadenersatzklagen von Staaten gegen Staaten nichts im Weg“, sagt Verheyen. Denkbar sind etwa Prozesse gegen Staaten, die keine angemessenen Maßnahmen gegen die unablässige Ausbeutung fossiler Energiequellen unternommen haben. Klein gegen groß, diese Konstellation mag man künftig häufiger bei Klimaklagen antreffen. „Heute haben die kleinsten Staaten der Welt Geschichte geschrieben“, sagte Vishal Prasad, Direktor der Studentengruppe, die das Verfahren in Gang gebracht hat.Auch die Umweltorganisation Greenpeace nennt das Gutachten historisch. Für ein Industrieland wie Deutschland sei das ein Paukenschlag. Alle klimarelevanten Entscheidungen müssten neu bewertet werden, „von den geplanten Gasbohrungen vor Borkum und in Reichling, über das europäische Aus für neue Verbrenner, bis zum EU-Klimaziel für die Zeit bis und nach 2035“, sagte der geschäftsführende Vorstand Martin Kaiser. Ähnlich Christoph Bals, Politik-Vorstand von Germanwatch: „Zum ersten Mal legt das höchste Gericht der Vereinten Nationen dar, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Klimaschäden global zu verhindern, durch Anpassung einzudämmen und für trotzdem entstehende Schäden aufzukommen – und das nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret.“Das Gutachten steht in einer ganzen Reihe internationaler juristischer Verfahren zum Klimawandel. Im April vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Klage des Vereins „Klimaseniorinnen“ die Schweiz zu Schutzmaßnahmen verurteilt und den Klimaschutz letztlich zum Menschenrecht gemacht. Kurz darauf veröffentlichte der Internationale Seegerichtshof auf die Klage kleiner Inselstaaten, die Staatengemeinschaft sei durch das Seerechtsübereinkommen von 1982 zum Klimaschutz verpflichtet. Vor wenigen Wochen machte auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica sein Gutachten öffentlich: Staaten müssten Unternehmen dazu verpflichten, wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen – das sei zwingend einzuhaltendes Völkerrecht.Bleibt die Frage nach den Konsequenzen des Gutachtens. Der IGH kann zwar keinen Gerichtsvollzieher um die Welt schicken, der für die Einhaltung seiner Maßstäbe sorgt. Allerdings ist er ein echtes Weltgericht; mehr als 70 Staaten haben für ihn eine Unterwerfungserklärung unterzeichnet. Sein Arm reicht weiter als etwa jener europäischer oder interamerikanischer Gerichtshöfe. Außerdem nimmt er die Quellen des Völkerrechts so umfassend in den Blick wie kein Gericht zuvor.Das bedeutet: Seine Rechtssätze und Maßstäbe, die er formuliert hat, können von anderen – nationalen – Gerichtshöfen aufgegriffen werden. Sie sind es, die daraus harte Verpflichtungen schmieden können. Das Gutachten sei ein mächtiges rechtliches Instrument, kommentierte die Gruppe der pazifischen Inselstudenten. „Es wird eine Kettenreaktion auslösen, die Klimaklagen auf globaler Ebene beschleunigt.“