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Jeder Staat hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Doch das Völkerrecht zieht die Grenzen für einen präventiven Schlag gegen andere Länder sehr eng.
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Jeder Staat hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Doch das Völkerrecht zieht die Grenzen für einen präventiven Schlag gegen andere Länder sehr eng.

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