Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.

Eine Frau klagt gegen ihre Kaskoversicherung: Bleibt sie auf strittigen Reparaturkosten sitzen? Der BGH prüft, wer beim Werkstattrisiko zahlen muss.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Autoversicherung“. Lesen Sie jetzt „BGH prüft: Zahlt Kaskoversicherer überhöhte Werkstattkosten?“.