Stand: 09.09.2026 • 18:56 Uhr
Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof.
Von Antonetta Stephany, ARD-Rechtsredaktion
Wer für sein Auto eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel gut abgesichert: Die Teilkaskoversicherung greift zum Beispiel bei Elementarschäden wie Hagel oder Diebstahl, eine Vollkaskoversicherung darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus.
Allerdings beschränken die Versicherungen ihre Kaskoversicherungen meist auf die "für die Reparatur erforderlichen Kosten". Kaskoversicherungen müssen also nicht ausnahmslos alle Kosten ersetzen, die eine Werkstatt bei einer Reparatur in Rechnung stellt.










