Quelle: dpa

9. September 2026, 4:00 Uhr

Müssen Kaskoversicherer für unnötige Reparaturkosten einstehen? (Archivbild)

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Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, weiß: Jetzt beginnt der Ärger. Versicherung informieren, gegebenenfalls Gutachten einholen, Fahrzeug reparieren lassen - und die Werkstattrechnung bezahlen. Doch wer zahlt beim sogenannten Werkstattrisiko - also dann, wenn eine Autowerkstatt überhöhte Kosten berechnet? Das muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für Kaskoversicherer beantworten. An diesem Mittwoch verhandelt der 4. Senat über die Frage. Ob ein Urteil am selben Tag fällt, ist noch unklar. (Az. IV ZR 235/25).