Warum die Berliner Justiz betont, dass Polizei und Staatsanwaltschaft für die Gefahrenabwehr zuständig sind – und was das im Fall Abdul B. bedeutet.

Abdul B. war als islamistischer Gefährder aktenkundig und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt. Den Behörden stellen sich unangenehme Fragen.

Abdul B. war als islamistischer Gefährder aktenkundig und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt. Den Behörden stellen sich unangenehme Fragen.