Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht - und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Bundesgerichtshof urteilt zu Fitnessstudio-Kündigung im Netz“.

Den Fitnessvertrag kündigen? Wie wär's stattdessen mit einer Vertragspause? Der Bundesgerichtshof schiebt einem entsprechenden Hinweis bei der Sportstudiokette FitX einen Riegel…