Quelle: dpa
16. Juli 2026, 4:30 Uhr
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 mit Blick auf den Hinweis aufs Pausieren abgewiesen. (Symbolbild)
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Wer seinen Fitnessstudiovertrag online kündigen will, soll möglichst ohne Ablenkung ans Ziel kommen. Ob dabei ein Hinweis auf Alternativen wie ein Pausieren des Vertrags noch auf der Bestätigungsseite erlaubt ist, will heute (8.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. In dem Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen geklagt - nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland.









