Stand: 16.07.2026 • 17:29 Uhr
Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht - und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen.
Musik hören, Filme streamen oder auch Mitglied in einem Fitnessstudio werden - all das sind Verträge, die man oft auch online abschließen kann. Unternehmen, die solche Online-Verträge anbieten, sind verpflichtet, die Kündigung dann ebenfalls online zu ermöglichen - und daran sind strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft.
Verbraucherschützer hatten geklagt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, ein Verein, der sich für die Rechte von Verbrauchern einsetzt, war der Auffassung, dass die Kündigungsseite der Fitnessstudiokette "FitX" diesen strengen gesetzlichen Vorgaben nicht genügt: Wer bisher auf der Startseite von FitX unten auf "Vertrag kündigen" klickt, gelangt zu einer Kündigungsbestätigungsseite. Ganz oben, gut sichtbar in Orange: Die Schaltfläche "Vertrag im Selfservice pausieren".









