Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
21. Mai 2026, 5:30 Uhr
Der Bundesgerichtshof verhandelt über eine Klage gegen einen Fitnessanbieter. (Symbolbild)
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Ein Fitnessstudiovertrag ist schnell abgeschlossen - aus ihm herauszukommen, gestaltet sich oft schwieriger. Mit Mindestlaufzeiten, automatischen Vertragsverlängerungen oder komplizierten Kündigungsabläufen wollen Anbieter ihre Kundinnen und Kunden länger an sich binden. Doch nicht alles ist auch rechtlich erlaubt.









