Bei der Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags darf die Bestätigungsseite keine Alternativen wie eine Vertragspause enthalten. Das entschied der Bundesgerichtshof.

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In Karlsruhe streiten Verbraucherschützer mit einem Fitnessstudio: Darf im Kündigungsprozess noch über Alternativen wie eine Vertragspause informiert werden? Der BGH sagt: Nein.