Wer einen Dienst wie Netflix oder Sky bucht, soll bei Vertragsabschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten – wohl zu Unrecht. Wer aber kostenlos Streams abstauben will, kann zur Kasse gebeten werden.

Bei vielen Streamingdiensten geben Kunden bei Abschluss eines Vertrages ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht auf. Der EuGH räumt Kunden nun eine angemessene Bedenkzeit ein.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbraucherrechte“. Lesen Sie jetzt „EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos“.