Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte, muss derzeit teils auf sein Widerrufsrecht verzichten. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts mischt die Karten nun neu.

Bei vielen Streamingdiensten geben Kunden bei Abschluss eines Vertrages ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht auf. Der EuGH räumt Kunden nun eine angemessene Bedenkzeit ein.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbraucherrechte“. Lesen Sie jetzt „EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos“.

Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte, muss derzeit teils auf sein Widerrufsrecht verzichten. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts mischt die…

Luxemburger Richter haben entschieden: Wer ein Abo bei Sky abschließt, darf seine Entscheidung widerrufen – selbst wenn er schon schaut.

Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte, muss teils auf Widerrufsrecht verzichten. EuGH-Urteil mischt Karten neu.

Wer einen Dienst wie Netflix oder Sky bucht, soll bei Vertragsabschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten – wohl zu Unrecht. Wer aber kostenlos Streams abstauben…