Wer ein Streaming-Abo abschließt und direkt Serien schauen möchte, muss derzeit teils auf sein Widerrufsrecht verzichten. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts mischt die Karten nun neu.

Bei vielen Streamingdiensten geben Kunden bei Abschluss eines Vertrages ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht auf. Der EuGH räumt Kunden nun eine angemessene Bedenkzeit ein.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbraucherrechte“. Lesen Sie jetzt „EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos“.