Nach dem Urteil des OLG Hamburg heben Medien den „Teilerfolg“ Christian Ulmens hervor. Dabei bestätigt das Gericht die zentralen Punkte des „Spiegel“-Artikels.

Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagt dem „Spiegel“ Textpassagen, die im ersten Verfahren noch als zulässig erachtet worden waren.

Christian Ulmen versucht, gegen den SPIEGEL-Bericht über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes vorzugehen. Nun stellt das Oberlandesgericht in Hamburg klar, dass ihre…