München (dpa/lby) - Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für den Eilantrag eines Münchner Wirtes, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, eine aufschiebende Wirkung über Freitag hinaus abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.© dpa-infocom, dpa:260618-930-242130/1

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Oktoberfest“. Lesen Sie jetzt „Zwist um Wiesn-Zelte - kann der Aufbau starten?“.

München (dpa/lby) - Bier, Blasmusik und volle Festzelte – so kennt die Welt das Münchner Oktoberfest. Doch wenige Monate vor dem Anstich sorgt ein juristischer Streit um die…