Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration.

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts…

Die bayerische AfD versuchte mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut.