Quelle: dpa Bayern

Aktualisiert am 17. Juni 2026, 10:36 Uhr

Die AfD hatte sich vor Gericht gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gewehrt. (Symbolbild)

© Daniel Karmann/​dpa

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die Partei scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.