Stand: 17.06.2026 • 12:56 Uhr

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration.

Von Petr Jerabek

Dieser Artikel wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert.

Es bleibt dabei: Die AfD darf weiterhin vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies einen Antrag der AfD auf Berufung zurück und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024. Damals waren die Richter nach der Auswertung von mehreren tausend Seiten Material zum Schluss gekommen, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen".