Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig.

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts…

Die bayerische AfD versuchte mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut.