Juristische Niederlage für die AfD auch in zweiter Instanz: Bayerns Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten, wie der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu.

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts…

Die bayerische AfD versuchte mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut.