Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD in Bayern weiter unter Beobachtung halten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete das mit der Parteilinie zur Remigration.

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts…

Die bayerische AfD versuchte mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut.