Ein Gericht bestätigt in zweiter Instanz, dass Tierschützer Videos von Schweinen bei der Betäubung rechtswidrig verbreitet haben. Im Fernsehen durften sie dennoch gezeigt werden. Ein Anwalt erklärt, warum das so ist.

Oldenburg (dpa) - Zwei Tierschützer haben heimlich gefilmte Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen online verbreitet und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Aufnahmen im Schlachthof“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Tierschützer haften für heimliche Schweine-Videos“.