Quelle: dpa Niedersachsen
9. Juni 2026, 12:59 Uhr
Zwei Aktivisten sollen Schadenersatz zahlen, weil sie heimlich gefilmte Aufnahmen aus einem Schlachthof verbreiten. (Archivfoto)
© Sina Schuldt/dpa
Zwei Tierschützer haben heimlich gefilmte Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen online verbreitet und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Wie viel Geld die Aktivisten zahlen sollen, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.








