Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Ak­ti­vis­t*in­nen haften für heimliche Filmaufnahmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tier­schüt­ze­r*in­nen für Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.

Anna Schubert und Hendrik Haßel vor dem Oberlandesgericht: Sie wollten mit Filmen die Gräuel der Schweinebetäubung aufzeigen

Marco Molitor/Schlachthof Prozess

Die Tier­schüt­ze­r*in­nen Anna Schubert und Hendrik Haßel haben Videos über die umstrittene Betäubung von Schlachtschweinen veröffentlicht. Am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in Niedersachsen, dass sie dafür haften und Schadenersatz an den Kläger, dem Schlachthof Brand Qualitätsfleisch, zahlen müssen. Über die Höhe der Summe muss in einem weiteren Verfahren entschieden werden.