Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Aktivist*innen haften für heimliche Filmaufnahmen
Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tierschützer*innen für Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.
Anna Schubert und Hendrik Haßel vor dem Oberlandesgericht: Sie wollten mit Filmen die Gräuel der Schweinebetäubung aufzeigen
Marco Molitor/Schlachthof Prozess
Die Tierschützer*innen Anna Schubert und Hendrik Haßel haben Videos über die umstrittene Betäubung von Schlachtschweinen veröffentlicht. Am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in Niedersachsen, dass sie dafür haften und Schadenersatz an den Kläger, dem Schlachthof Brand Qualitätsfleisch, zahlen müssen. Über die Höhe der Summe muss in einem weiteren Verfahren entschieden werden.








