Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tierschützer*innen für Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Aufnahmen im Schlachthof“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Tierschützer haften für heimliche Schweine-Videos“.

Oldenburg (dpa) - Zwei Tierschützer haben heimlich gefilmte Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen online verbreitet und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das…