Die Aktivisten waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb im niedersächsischen Lohne im Landkreis Vechta eingedrungen. Sie filmten, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Die Aufnahmen zeigen, wie die Tiere unruhig werden und schreien.Die Methode ist üblich und in der Europäischen Union erlaubt. »Die CO₂-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden«, verkündete das OLG. »Wer diesen Zustand verändern will, muss das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen«, heißt es weiter. Wenn die Aktivisten tatsächlich Verstöße feststellen, müssten sie die zuständigen Behörden informieren.Gegen das Urteil gingen sowohl die Aktivisten als auch der Betreiber des Schlachthofs vor. Das Oberlandesgericht folgte dem ersten Urteil weitestgehend und kam nur in einigen Details zu einem anderen Schluss. So entschied das OLG etwa, dass beide Tierschützer zumindest für die Verbreitung der Aufnahmen auf Instagram verantwortlich seien und dafür Schadensersatz zahlen müssten.
Der Schlachthof konnte jedoch nicht erreichen, dass jede künftige Veröffentlichung in sozialen Medien untersagt wird. Ein solches Verbot wäre aus Sicht des Gerichts zu weit gefasst. Gegen die Entscheidung ist keine Revision zugelassen worden.










