Leipzig (dpa) - Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) verschärfen. Ziel der gemeinsamen Länderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern, wie das sächsische Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte Diskussion ausgelöstMit Blick auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.Anschließend hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.Gegen mögliche Missbrauchsfälle vorgehenSachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bitten die Bundesregierung nun, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen rechtssicheren Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Vorgesehen sind konkrete Prüfmechanismen, standardisierte Vorlage- oder Clearingverfahren sowie klare rechtliche Leitplanken für Behörden.„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.© dpa-infocom, dpa:260602-930-161251/1

Kritiker warnen schon länger vor Missbrauch des Gesetzes. Ein Beschlussvorschlag, der der F.A.Z. exklusiv vorliegt, soll auf der nächsten Justizministerkonferenz beraten werden.

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wächst der politische Druck für eine Reform. Drei Bundesländer wollen „offenkundigen Missbrauch“ verhindern.

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Nach dem Fall Liebich fordern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schärfere Regeln, um einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts zu verhindern. Welche Änderungen stehen im…

Rechtsextremistin Liebich hat den Geschlechtseintrag ändern lassen. Drei Bundesländer wollen jetzt gegen Missbrauch des Gesetzes vorgehen.

Das Gesetz sagt Ja, aber manche missbrauchen es. Nun gibt es eine Idee, wer das Problem lösen soll: Standesbeamte.

Fälle wie der von Marla-Svenja Liebich zeigen, welches Potenzial für Missbrauch mit dem Selbstbestimmungsgesetz geschaffen wurde. Die Unionsfraktion will das Gesetz nun noch…

Ein Gesetz, das zum Missbrauch einlädt, ist Unsinn. Die schwarz-rote Regierung muss es ersetzen.

Wie anfällig ist das Selbstbestimmungsgesetz für Missbrauch? Darüber sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz geht…

Von Beginn war die Union gegen eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Die Länder fordern jetzt, dass Standesämter möglichen Missbrauch aufdecken.