Der andere BlickDas Selbstbestimmungsgesetz war eine Katastrophe mit Ansage – es gehört abgeschafftEin Gesetz, das zum Missbrauch einlädt, ist Unsinn. Die schwarz-rote Regierung muss es ersetzen.02.06.2026, 18.01 Uhr3 LeseminutenSven Liebich, der sich heute als Marla Svenja Liebich bezeichnet, bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Bezirksgericht Pilsen zu seiner Auslieferung nach Deutschland.Imago / Miroslav ChaloupkaDass das geplante Selbstbestimmungsgesetz für Frauen zur Gefahr werden könnte, davon wollte Marco Buschmann, seinerzeit Justizminister der FDP, nichts hören. Das Missbrauchspotenzial werde überdramatisiert, gab der Minister einer Runde Journalisten, die sich im Justizministerium versammelt hatten, im jovialen Ton zu verstehen. Man solle sich da mal keine Sorgen machen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zwei Jahre später lässt sich konstatieren: Die Kritiker des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes hatten recht. Seine mannigfaltigen Befürworter in Politik, staatsnahen Organisationen und Medien lagen falsch – und hätten es besser wissen müssen.Denn das Gesetz, das von der vormaligen Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen wurde und das alte Transsexuellengesetz ablöste, ermöglicht genau das, was ausserhalb der westlichen Blase progressiver Identitätspolitik jeder als Irrsinn empfinden würde: Ein Mann geht aufs Standesamt und lässt sich ohne jede Prüfung zur Frau erklären.Die Folgen übertrafen selbst die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker. Sie tragen Züge eines Schelmenromans. Der verurteilte Neonazi Sven Liebich, der einen Versandhandel betrieb, über den man Baseballschläger mit der Aufschrift «Abschiebehelfer» bestellen konnte, trat dank dem neuen Gesetz als karikaturhafte Abziehversion einer Frau auf: Leopardenoberteil, lackierte Nägel, roter Lippenstift über dem Schnauzbart. So erschien der Rechtsextremist vor Gericht und nannte sich: Marla Svenja.«Tagesschau» nennt Liebich «Rechtsextremistin»Die «Tagesschau» bezeichnet ihn noch heute wahlweise als «55-Jährige» oder «Rechtsextremistin» – und legt damit unfreiwillig Zeugnis ab über die Naivität, die dem Gesetz zugrunde liegt. Denn das Selbstbestimmungsgesetz stellt es auch unter Strafe, die Wahl des Geschlechts zu ignorieren, und lässt dabei ausser acht, dass dies im Missbrauchsfall geradezu geboten wäre. So macht sich die Sendung zum Handlanger einer gescheiterten Ideologie, die das Geschlecht zur beliebig wählbaren Kategorie erklärt.Der zur Haftstrafe verurteilte Liebich, der, natürlich, im Frauengefängnis untergebracht werden wollte, ist nicht das einzige Beispiel, das die Bedrängnis normaler Bürgerinnen zeigt: Die Betreiberin eines Frauen-Fitnessstudios in Erlangen verweigerte einem Mann, der sich als Frau vorstellte, den Zutritt zu den Umkleideräumen. Diesen wollte sich der Herr offenkundig erschleichen. Das rief Ferda Ataman auf den Plan, ihres Zeichens Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung. Sie empfahl der Betreiberin, dem Mann eine Entschädigung zu zahlen. Die Frau klagte dagegen. Eine juristische Farce, die es ohne das Selbstbestimmungsgesetz nicht gegeben hätte.Die CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen das Problem nun angehen. Sie wollen sich bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister in Hamburg für einen gesetzlichen Prüfmechanismus für Fälle «offenkundigen Missbrauchs» einsetzen.Das zeugt von spätem Realitätssinn. Doch ein Gesetz, das im Grundsatz falsch ist, lässt sich kaum nachbessern. Das «Selbstbestimmungsgesetz» gehört in dieser Form abgeschafft. Eine Neuregelung sollte sich am gesunden Menschenverstand und an der Lebenswirklichkeit von Frauen orientieren. Letztlich müssen Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität den Nachweis erbringen, dass es ihnen ernst mit ihrem Wunsch ist, den Geschlechtseintrag zu ändern. Daran führt kein Weg vorbei, auch wenn es für Betroffene belastend sein kann, sich den bohrenden Fragen eines Mediziners zu stellen.Ein Gesetz, das zum Missbrauch verleitetVerfechter des Gesetzes mögen dem entgegenhalten, dass Liebich offenkundig missbräuchlich gehandelt habe. Das ist wahr, doch ein Gesetz, das zu solchem Missbrauch verleitet, ist offenkundig Unsinn. Zudem sitzen die Befürworter einem Denkfehler auf. Denn jegliches Misstrauen gegenüber dem Wechsel des Geschlechtseintrages steht durch das Gesetz unter dem Verdacht der Diskriminierung.Den Machern war es wichtiger, einer lauten Minderheit nicht auf die Füsse zu treten, als der Mehrheit der Frauen ihren bis dato staatlich verbrieften Schutz in Umkleiden, Toiletten und auch in Frauengefängnissen zu erhalten.Der Protagonist des Schelmenromans hat eine wichtige Funktion: Er streift durch eine wunderlich gewordene Welt und entlarvt ihre Schwächen. Das hat Liebich getan. Zeit, das Schauspiel zu beenden.Passend zum Artikel
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