Die
Justizministerinnen dreier Bundesländer wollen
die Bundesregierung dazu auffordern, das Selbstbestimmungsgesetz zu
reformieren.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde vor zwei Jahren von der Ampelregierung beschlossen, es löste das »Transsexuellengesetz« ab. Seitdem kann jeder, der das möchte, den eigenen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern, zu »Mann«, »Frau«, »divers« oder »x«, also quasi eine Löschung. Eine Überprüfung, ob die Änderung objektiv gerechtfertigt ist, findet nicht statt. Das war die Idee hinter dem Selbstbestimmungsgesetz: Geschlecht sei keine objektive Kategorie, sondern ein subjektives Empfinden.














