Änderung des Geschlechtseintrags: Standesämter sollen Missbrauch stoppen
Drei Bundesländer wollen gegen offensichtlich missbräuchliche Geschlechtsänderungen vorgehen. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt das aber schon heute.
Für Namensänderungen hier lang: Schild am Rathaus Potsdam
Standesämter sollen künftig in Fällen „offenkundigen Missbrauchs“ die Geschlechtsänderung verweigern können. Das fordern die drei CDU-Justizministerinnen Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt), Constanze Geiert (Sachsen) und Beate Meißner (Thüringen). Über den Antrag wird am Donnerstag und Freitag auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Hamburg beraten.
Seit dem 1. November 2024 genügt eine einfache Erklärung der Betroffenen gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag dem empfundenen Geschlecht anzugleichen. Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor, das von der Ampelkoalition eingeführt worden war. Anders als zuvor sind keine Gutachten mehr erforderlich. Über 25.000 Menschen machten davon bis Ende 2025 bereits Gebrauch.









