PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSelbstbestimmungsgesetz2407 Berliner änderten innerhalb eines Jahres ihr Geschlecht, darunter ein Kind unter fünf JahrenVeröffentlicht am 09.10.2025Lesedauer: 2 MinutenEin Schild weist in Berlin auf eine Toilette für alle Geschlechter hinQuelle: picture alliance/photothek.de/Thomas TrutschelDas neue Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung gilt seit fast einem Jahr. In der Hauptstadt gibt es erste Zahlen für die unkomplizierte Geschlechtsänderung. Auch Jugendliche und Kinder nutzen die Möglichkeit.Seit November 2024 dürfen Bürger in Deutschland ihr Geschlecht per einfacher Erklärung ändern oder offiziell ganz ablegen. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung macht es möglich. Alleine in der Hauptstadt haben knapp ein Jahr später bereits 2407 Berliner von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, berichtet die „B.Z“.Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage der AfD an die Senatskanzlei. Demnach änderten 1420 Berliner entweder von männlich in weiblich oder umgekehrt. Das war besonders häufig in den Stadtteilen Friedrichshain-Kreuzberg (181) und Neukölln (172) der Fall.Außerdem wechselten 488 Personen von männlich oder weiblich zu divers – auch hier zählt Neukölln (62) hinter Pankow (69) zu den Hochburgen. Genauso viele Berliner wollten anstelle ihres Geschlechts gar keinen Eintrag. Auch hier tun sich Neukölln (102) und Pankow (61) hervor.Sieben Berliner nutzen das unkomplizierte Angebot, um von „divers“ und „ohne Eintrag“ wieder auf männlich oder weiblich zu wechseln.Lesen Sie auchBesonders auffällig ist, dass in Berlin unter denjenigen, die ihr Geschlecht haben ändern lassen, auch 194 Kinder und Jugendliche sind – ein Kind in Friedrichshain-Kreuzberg war zum Zeitpunkt der Geschlechtsänderung unter fünf Jahre alt. 31 Kinder hatten noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht. Die Ampel-Regierung hat das Selbstbestimmungsgesetz so verabschiedet, dass das Geschlecht möglichst einfach gewechselt werden kann. Für die Änderung braucht es mittlerweile weder ein ärztliches Gutachten noch einen Gerichtsprozess. Für eine Gebühr in Höhe von 35,50 Euro kann die Änderung im örtlichen Standesamt offiziell erklärt werden. Hinzu kommt noch eine Gebühr für die Umschreibung in den amtlichen Ausweisen.saha