Berlin (dpa/bb) - Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die klagende Initiative „Görli zaunfrei“ bereits im Internet über ihren Erfolg berichtet. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das Eilverfahren nicht, diese erfolgt später im Hauptverfahren. Das Gericht nannte als Begründung, die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, sei formell rechtswidrig gewesen. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät. Gericht: Neuer Anlauf des Senats rechtlich möglichDas Gericht wies aber auch darauf hin, dass der Senat einen neuen Anlauf starten könne mit einem rechtlichen Eingriffsverfahren, um über den Bezirk hinweg zu entscheiden. Dazu gehöre aber auch ein Verständigungsversuch und gegebenenfalls die Anrufung der neu geschaffenen Einigungsstelle. Mit diesem neuen Anlauf könne sich der Senat stützen „auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park“. Bündnis „Görli zaunfrei“: Abends Party Konkret hatten fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ geklagt. Im Internet schrieb die Initiative: „Wir haben vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!“ Der Beschluss bedeute, dass die Schließung des Parks vorerst nicht vollzogen werden dürfe. Das sei eine deutliche Niederlage für den Berliner Senat, hieß es. „Das Gericht macht deutlich, dass der Senat den Bezirk zu einer Maßnahme angewiesen hat, die damals offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre. Statt rechtsstaatlich zu handeln, wurde versucht, politische Symbolpolitik mit aller Macht durchzusetzen.“Der Görlitzer Park wurde zuletzt nachts geschlossen. Sebastian Christoph Gollnow/dpaSenat: Prüfen Entscheidung Gegen die Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt kündigte an: „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen.“ Als kriminalitätsbelasteter Ort erfülle der Görlitzer Park seit Jahren für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck der Erholungsnutzung nicht mehr, hieß es. Die Sicherheit sei stark beeinträchtigt. Von der vorübergehenden Schließung habe man sich einen spürbaren Rückgang des Drogenhandels und der Gewaltdelikte versprochen. „Sämtliche Maßnahmen der vergangenen Jahre, die Kriminalität im Park einzudämmen, haben nicht funktioniert.“Jahrelange Debatte um SchließungDer Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März abendlich um 22.00 Uhr oder 23.00 Uhr abgeschlossen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollten die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.Anwohner berichten von negativen Folgen Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen geht es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde. Die Initiative „Görli zaunfrei“ hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. (Archivbild) Andreas Rabenstein/dpaNach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern. Bezirk gegen nächtliche SchließungAuch der von den Grünen geführte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen. Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 „kein Abwehrrecht“ des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es.© dpa-infocom, dpa:260601-930-158134/4

Seit März wird der Görlitzer Park nachts geschlossen. Ein Bündnis will das nicht akzeptieren und klagt dagegen. Der Senat muss mit der Niederlage umgehen. Eine erste Ankündigung…

Seit März wird der Görlitzer Park nachts geschlossen. Ein Bündnis will das nicht akzeptieren und klagt dagegen. Eine erste Entscheidung der Richter hat Folgen.

Seit März wird der Görlitzer Park nachts geschlossen. Ein Bündnis will das nicht akzeptieren und klagt dagegen. Eine erste Entscheidung der Richter hat weitreichende Folgen.

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Ein Eilantrag von fünf Anwohner:innen ist erfolgreich: Der Berliner Senat hätte die Schließung des Görlitzer Parks im Stadtteil Kreuzberg nicht anordnen dürfen.

Seit März wird der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts geschlossen. Ein Bündnis hatte dagegen geklagt – das Berliner Verwaltungsgericht hat ihm nun vorläufig recht gegeben.

Seit März wird der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts geschlossen - wegen Drogenhandels und Kriminalität. Die Klage einer Initiative dagegen hatte nun Erfolg: Der Park muss…

Eine Initiative hat vor Gericht gegen die Schließung des Görlitzer Parks in Berlin geklagt – mit Erfolg. Die Entscheidung ist allerdings nicht endgültig.

»Görli zaunfrei« hat Erfolg, zumindest vorerst: Der Berliner Senat darf den Görlitzer Park nicht mehr ab 22 Uhr schließen. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch bevor.

Berlin (dpa/bb) - Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, wie ein…

Der Streit um den Görlitzer Park geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die nächtliche Schließung vorerst außer Kraft gesetzt. Eine endgültige Entscheidung…

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Berlin (dpa/bb) - Nach der Gerichtsentscheidung über den Görlitzer Park in Kreuzberg, der nun zunächst nachts wieder offen bleiben darf, haben Vertreter der klagenden Initiative…

Das Verwaltungsgericht sieht die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks als rechtswidrig an - zumindest im Eilverfahren. Was das für Anwohner, Senat und die Zukunft des Parks…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Parkschließung“. Lesen Sie jetzt „Görlitzer Park wieder offen - Senat prüft Beschwerde“.

Berlin (dpa/bb) - Nach der Gerichtsentscheidung über die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg hat die Senatsumweltverwaltung bisher nicht entschieden, ob sie…

Der Görlitzer Park bleibt nachts vorerst offen, entschied das Verwaltungsgericht. Nun zieht die Senatsverwaltung in die nächste Instanz.

Das Verwaltungsgericht sieht die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks im Eilverfahren als rechtswidrig an. Die Anlage bleibt deswegen nun offen. Wie geht der Senat damit um?

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Parkschließung“. Lesen Sie jetzt „Görlitzer Park nachts vorerst offen – Wie geht es weiter?“.

Nach einer Gerichtsentscheidung muss der Görlitzer Park auch nachts offen bleiben. Die Senatsverwaltung nimmt das nicht hin. Auf eine jahrelange Debatte folgt ein juristisches…