Folgt aus der Aufhebung des „Compact“-Verbots, dass die Exekutive gegen Verfassungsfeinde nur zweifelsfrei gerichtsfeste Maßnahmen ergreifen darf? Diese Idee von Sicherheit würde den Rechtsstaat zur Ohnmacht verurteilen.

Ein permanentes Zusammenspiel von Provokation, Radikalisierung und Selbstverharmlosung: Der Rechtsextremismus im Stil von „Compact“ stellt das Verbotsrecht auf die Probe. Das…

Auch «Feinden der Freiheit» ist die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. So begründet das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Verbots des rechtsextremen Magazins…