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och nicht – das sind die beiden interessanten Wörter in dem Urteil, mit dem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact und des Vereins dahinter aufgehoben hat. Dieses Verbot hatte vor einem Jahr die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfügt. Die Richterinnen und Richter bewiesen am Dienstag eine gewisse Freude an Dramaturgie. Zunächst führten sie zahlreiche Gründe für ein Verbot auf, vor allem, wie bei Compact die Missachtung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips keine Ausreißer seien. Compact und Verein wollten zudem „kämpferisch-aggressiv“ ihre verfassungswidrigen Vorstellungen umsetzen – und ein Verbot sei gerechtfertigt, wenn die Aktivitäten dazu einen Verein prägten.