Das rechtsextreme Magazin Compact darf weiter erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig entschieden. Damit verwarf es ein Verbot, das das Bundesinnenministerium vor einem Jahr erlassen hatte. Zwar seien viele Inhalte der Zeitschrift verfassungswidrig, argumentieren die Richter, diese Inhalte überschritten aber „noch nicht“ die Schwelle, dass sie das Magazin prägten. Sie verweisen auf den hohen Rang der Presse- und Meinungsfreiheit, die auch überspitzte Äußerungen zulasse.
Im Juni 2024 hatte die damalige Ministerin Nancy Faeser (SPD) die Compact-Magazin GmbH und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst; öffentlich wurde das am 16. Juli 2024. Faeser bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Laut Ministerium stand die GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Auflage des Compact-Magazins, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer verantwortet wird, liegt nach Gerichtsangaben bei 40 000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460 000 Klicks pro Video.
Journalismus
Menschenwürde für wen?
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über ein Verbot der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“. Manche sehen darin eine Gefahr für die Pressefreiheit.












