PfadnavigationHomeDebatteWeltplus ArtikelArtikeltyp:Meinung„Compact“-UrteilSystemkritik ist nicht verbotenVeröffentlicht am 25.06.2025Lesedauer: 3 MinutenJürgen Elsässer, Chefredakteur von „Compact“, nach dem Urteil des BundesverwaltungsgerichtsQuelle: Elisa Schu/dpa/Elisa SchuIst scharfe Regierungskritik schon verfassungsfeindlich? Unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vertrat der Verfassungsschutz diese Auffassung. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben – und ein Urteil mit Signalcharakter gesprochen.