Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Vereinsverbot durch die damalige Innenministerin Faeser vom Juli 2024 auf.

Ein permanentes Zusammenspiel von Provokation, Radikalisierung und Selbstverharmlosung: Der Rechtsextremismus im Stil von „Compact“ stellt das Verbotsrecht auf die Probe. Das…

Auch «Feinden der Freiheit» ist die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. So begründet das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Verbots des rechtsextremen Magazins…